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Wer mit Hund, Katze oder Frettchen in EU-Mitgliedstaaten reisen oder aus Drittstaaten in
die Bundesrepublik einreisen möchte, braucht seit dem 01. Oktober 2004 einen
EU-Heimtierpass. Nicht benötigt wird der Pass für Vögel, Meerschweinchen oder Kaninchen.
Schweden, Norwegen, Groß Britanien und Irland behalten weiterhin strengere Auflagen. Bei
Reisen in diese Länder wird neben dem EU-Pass eine Blutkontrolle zur Bestimmung des
Tollwutschutzes benötigt. Zudem verlangen GB und Irland vor der Einreise eine durch den
Tierarzt bestätigte Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer.
Der Heimtierausweis ist nur in Verbindung mit einer eindeutigen Identifikation Ihres
Tieres gültig. Bis zum 03.07.2011 gelten Tättowierungen und Chip gleichermaßen als Identifikationsnachweis.
Ab dem 04.07.2011 sind nur noch Mikrochips gültig.
Der EU-Pass ist wie ein Reisepass auf allen Reisen ins europäische Ausland und in Drittländer mitzuführen.
Ohne Heimtierausweis kann Ihr Schützling an der Grenze oder am Flughafen auf Ihre Kosten quarantänisiert werden.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, so sprechen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
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